Vor einer Schiffsreise in internationale Gewässer sollten Sie sich mit den im jeweiligen Land geltenden Gesetzen vertraut machen. Aufgrund der Regelungen im ECE-Resolution Nr. 40 erkennen Länder, die diesen Vertrag unterzeichnet haben, das internationale Dokument an. Die Übersetzung des Schweizer Bootsausweises wird „International Certificate of Operator of Pleasure Craft, ICC“ genannt und befähigt Sie zum Führen sogenannter „Vergnügungsschiffe“. Welche Länder das Abkommen unterzeichnet haben, können Sie unter ICC Resolution nachlesen.

In Ländern, die nicht aufgeführt sind, gelten gesonderte Verordnungen, über welche Sie sich im jeweiligen Konsulat in der Schweiz informieren können.